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Abschuss oder Entnahme von Dachsen ab sofort untersagt
Wie das Landesamt für Jagd und Fischerei in seinem Rundschreiben mitteilt, gilt das Verbot des Abschusses und der Entnahme von Dachsen vorerst bis zur endgültigen Entscheidung des zuständigen Richterkollegiums, die für den 6. November erwartet wird. Den Revierleitern kommt nun die Aufgabe zu, die hauptberuflichen Jagdaufseher sowie die Inhaber einer Jahres- oder Gastkarte unverzüglich über die Aussetzung der Dachsjagd zu informieren. Zudem müssen die Revierleiter innerhalb 19. Oktober mittels Fax oder Mail die Anzahl der eventuell erlegten Dachse mitteilen.
Das Landesamt für Jagd und Fischerei in der Abteilung Forstwirtschaft hat seinen Sitz in der Brennerstraße 6 in Bozen, Telefon 0471 415170 bzw. 71, Fax 0471 415166, E-Mail jagd.fischerei@provinz.bz.it, Web www.provinz.bz.it/forst/