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Lawinenkommissionen: Landesregierung weist Kompetenz den Gemeinden zu
Aufgabe der Lawinenkommissionen ist es, u.a. in Gefahrensituationen über die Sperrung von Straßen, Skipisten oder Lifttrassen zu befinden. Bisher sei der Lawinenschutz alleinige Landeskompetenz gewesen, nun werden die Zuständigkeiten für die Lawinenkommissionen auf die Gemeinden übertragen, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die Landesregierung hat deshalb heute einen Gesetzesentwurf behandelt und weitergeleitet, der die Zusammensetzung, die Einberufungsmodalitäten sowie die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden regelt.
Wie der Landeshauptmann ausführte, werden künftig die Gemeinden das Gremium zusammensetzen und einberufen. „Die Lawinenschutzkommissionen", so Durnwalder, „sollen sich aus fünf bis zehn Mitgliedern zusammensetzen und unter dem Vorsitz des Bürgermeisters tagen." Der Landeshauptmann erklärte weiters, dass im Gesetzesentwurf eine Versicherung für die Mitglieder der Kommission vorgesehen sei und dass das Land über seine Ämter den Kommissionen mit Messgeräten und beratend zur Seiten stehe werde.