News
Glutenfreie Lebensmittel auch über Geschäfte kostenlos beziehen
Die neue Bestimmung gilt ab November 2012. Voraussetzung dafür, dass der Kunde die glutenfreien Produkte in den Lebensmittelgeschäften beziehen kann, ist, dass das Geschäft eine Konvention mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb abgeschlossen hat.
Bis zu einer Höhe von 140 Euro monatlich werden Zöliakiebetroffene, die ihren Wohnsitz in Südtirol haben und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, kostenlos glutenfreie Produkte gewährt. Für Kinder gelten niedrigere Beträge: für Kleinkinder zwischen sechs Monaten und einem Jahr sind es monatlich 45 Euro, bis zu dreieinhalb Jahren 62 Euro und für Kinder bis zu zehn Jahren 94 Euro. Insgesamt gibt das Land 1,7 Millionen Euro jährlich dafür aus.