News
Oberschulbesuch und Berufsbildung außerhalb Südtirols: Förderung auch 2012/13
Die Studienbeihilfen sind je nach Familieneinkommen gestaffelt und liegen zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Studienförderung ist eine Mindestkursdauer von sechs Monaten mit Schul- bzw. Kursbeginn im Jahr 2012. Außerdem kann um die Rückerstattung von Schul- bzw. Kursgebühren angesucht werden. Auch in diesem Fall gilt das bereinigte Einkommen als Berechnungsgrundlage, die Rückerstattungsbeträge sind gestaffelt und betragen zwischen 10 und 70 Prozent der jeweiligen Schul- bzw. Kursgebühren. Die Rückerstattung wird nur bei einem Mindestbetrag der Gebühren von 500 Euro gewährt.
Um die Studienförderungsmaßnahmen können EU-BürgerInnen ansuchen, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind, im Jahr 2011 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 30.000 Euro erzielt haben und für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung bzw. keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen. Bei besonders kostenintensiven Kursen mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, die zur Inanspruchnahme der Begünstigungen berechtigt, auf 32.000 Euro angehoben.
Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen auf und stehen im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zum Herunterladen bereit. Im genannten Landesamt müssen die Gesuche auch eingereicht werden. Einreichtermin für die Ansuchen ist der 7. Februar 2013.