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Zahlung der Gelder an Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose am 4. Jänner
Durch die neue Verwaltung der finanziellen Leistungen an Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose von Seiten der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung des Landes konnte die Auszahlungszeit der Leistungen bedeutend reduziert werden. Im Jänner 2013 erfolgt die Auszahlung der finanziellen Leistungen an Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose nicht wie in der Vergangenheit am 16. des Monats, sondern bereits am 4. Jänner.