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Energieeffizienz: Übergangsregelung für bereits eingereichte Bauansuchen
Die Übergangsregelung ist laut Landesrat Elmar Pichler Rolle notwendig, weil in den Gemeinden noch zahlreiche Projekte aufliegen, die aufgrund der vorherigen Regelung erarbeitet wurden, aber noch keine Baukonzession erhalten haben. Konkret heißt das, dass für diese Projekte die Bestimmungen des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 34 vom 29.09.2004 (Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz im Bereich Energieeinsparung) sowie der Beschlüsse der Landesregierung Nr. 1609 vom 15.06.2009 (Energetische Sanierung bestehender Gebäude mit Erweiterung), Nr. 2299 vom 30.06.2008 (Energieeffizienz) und Nr. 1969 vom 27.07.2009 (Energieausweis für Wohnungen) angewendet werden können. Die Übergangsregelung gilt bis zum Inkrafttreten eines Dekretes, das die Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz im Bereich Energieeinsparung vom 29.09.2004, Nr. 34 aufhebt.