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Verbot bienengefährdender Spritzmittel wird ab Samstag ausgeweitet
In Obstbaulagen von 750 bis zu 1.000 Metern Meereshöhe dürfen somit ab diesem Samstag, dem 27. April (00.00 Uhr), keine bienenschädlichen Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies teilt das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft mit.
Mitgeteilt wird auch die Liste von 27 Wirkstoffen, die während der Obstblüte nicht eingesetzt werden dürfen: Abamectin, Alfa-Cypermethrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothianidin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Imidacloprid, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Tebufenpyrad.
Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht.
Weiters weist das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft darauf hin, dass blühende Bäume auch vor diesem Termin grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.