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Verbot bienenschädlicher Spritzmittel wird stufenweise wieder aufgehoben
Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird demnach für alle Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe ab Mittwoch, dem 1. Mai, um 24.00 Uhr aufgehoben.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.