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Spritzverbot zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe gilt ab Freitag nicht mehr
Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, ist somit für alle Obstbauanlagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe ab Donnerstag, dem 9. Mai, um 24.00 Uhr wieder hinfällig.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen.