News
Verbot bienengefährlicher Spritzmittel wird stufenweise wieder aufgehoben
Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird demnach für alle Obstbaulagen zwischen 750 und 1.000 Metern Meereshöhe ab Donnerstag, dem 16. Mai, um 24.00 Uhr aufgehoben.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.