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Verbot bienenschädlicher Spritzmittel wird ab Sonntagnacht weiter reduziert
Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird demnach für alle Obstbaulagen ab 1.000 Metern Meereshöhe ab Sonntag, dem 19. Mai, um 24.00 Uhr aufgehoben.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.