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Italienische Unis: Matura-Bonus für Studien mit Zugangsbeschränkung neu definiert
Mit dem Dekret der Unterrichtsministerin wird die bisher geltende Regelung der Punktegutschrift für die Maturaergebnisse geändert. Demnach gibt es den sogenannten Matura-Bonus nur mehr für Abschlussbewertungen von 80 Hundertsteln und mehr, unter der Voraussetzung, dass die Abschlussbewertung nicht niedriger als das 80-Prozent-Perzentil der Verteilung der eigenen Prüfungskommission im Schuljahr 2012/2013 ist.
Es gilt folgende Tabelle:
Abschlussnote nicht niedriger als das 80-%-Perzentil und gleich: | Punkte |
100 mit Auszeichnung | 10 Punkte |
99-100 | 9 Punkte |
97-98 | 8 Punkte |
95-96 | 7 Punkte |
93-94 | 6 Punkte |
91-92 | 5 Punkte |
89-90 | 4 Punkte |
86-87-88 | 3 Punkte |
83-84-85 | 2 Punkte |
80-81-82 | 1 Punkt |
Weitere Informationen über die neuen Bestimmungen finden sich unter http://attiministeriali.miur.it/anno-2013/giugno/dm-12062013.aspx sowie http://hubmiur.pubblica.istruzione.it/web/ministero/focus120613.