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Arbeitslosenstatus: Land greift härter durch - Ausschluss-Kriterien
Als "sehr erfinderisch" bezeichnete der Landeshauptmann heute jene, die das Arbeitslosengeld einer Arbeit und dem dazu gehörigen Gehalt vorziehen. "Um jeglichem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, haben wir heute Kategorien definiert, die wir nicht als arbeitslos anerkennen werden, auch wenn sie ohne Job sind", so Durnwalder. Für drei Personengruppen wurden demnach heute Fristen festgelegt, innerhalb derer sie beim Arbeitsvermittlungszentrum vorstellig werden müssen, um den Fortbestand der Arbeitslosigkeit zu bestätigen. Halten sie diese Fristen nicht ein, wird ihnen der Arbeitslosenstatus von Amts wegen aberkannt.
Die erste Frist ist jene von drei Monaten, die für all jene Nicht-Saisonsarbeitslose gilt, die schon eine Einstellungszusage in der Hand haben. Innerhalb sechs Monaten im Arbeitsamt vorstellig werden müssen dagegen Saisonsarbeitslose im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft, die bei der Anerkennung des Arbeitslosenstatus' erklärt haben, dass sie wieder eine saisonale Tätigkeit beginnen. Zwölf Monate schließlich gelten für Frauen, die während des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs oder innerhalb des ersten Lebensjahrs ihres Kindes gekündigt haben und Anrecht auf das Arbeitslosengeld haben.