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Gemeindeaufenthaltsabgabe: Landesregierung beschließt Details
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Landesrat Widmann, dem Rat der Gemeinden, LTS, HGV, VPS, Bauernbund und Vereinigung der Campingplatzbetreiber hat die Anwendungsmodalitäten der neuen Ortstaxe angepasst.
Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung berichtete, wird der Gästebeitrag auf Gemeindeebene eingehoben, und zwar je nach Hotelkategorie im Ausmaß zwischen 0,7 und 1,3 Euro pro Gast und Nacht. In besonderen Fällen kann die Abgabe auf zwei Euro erhöht werden. "Die Einhebung erfolgt vor Ort durch den Hotelier oder den Urlaub-auf-dem Bauernhof-Betreiber. Dieser gibt den Beitrag an die Gemeinde weiter. Grundsätzlich bleiben die durch den Gästebeitrag eingenommenen Mittel vor Ort. Ein Anteil davon kann an den zuständigen Tourismusverband für überörtliches Marketing weitergegeben werden", erklärte Landeshauptmann Durnwalder.
Wie Durnwalder betonte, kann auch die Ortstaxe angehoben werden. Dies geschehe im Normalfall immer proportional in allen Kategorien vom Privatzimmervermieter bis zum Fünf-Sterne-Hotel. Bei Diensten und Leistungen, die alle im selben Ausmaß betreffen, werde hingegen auch die Erhöhung für alle Kategorien gleich ausfallen, wie Durnwalder erklärte.