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LR Pichler Rolle: "Abbrennen von Vegetationsdecken und Herbizideinsatz ist verboten"
„Nachdem der öffentlichen Verwaltung im Umgang mit Landschaft, Natur und Umwelt ein Vorbildcharakter zukommt, bin ich sicher, auf ihr Verständnis für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zählen zu können", heißt es im Brief des Landesrates.
Das Verbot, so Pichler Rolle, bestehe seit drei Jahren aufgrund des Naturschutzgesetzes. Er habe für Anpassungsprobleme und Schwierigkeiten bei der Umstellung durchaus Verständnis, doch nun sei es absolut an der Zeit, dass das Verbot endlich beachtet wird. Daher dürften gerade auch die Vegetationsdecken von Straßenböschungen nicht abgebrannt oder mit Herbiziden vernichtet werden, so die klare Anweisung des Landesrates an die Straßenmeistereien.