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Schutzhütten: Namen, Fahnen und erklärende Zusätze
Es sei wohl der Vorwahlzeit zuzuschreiben, dass ein an sich harmloses Thema solche Wellen schlage, betonte Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Denn: "Alles, was die Benennung von Schutzhütten betrifft, erfolgt in Einklang mit den Regelungen, die für die Orts- und Flurnamengebung gelten", so der Landeshauptmann, der zunächst einmal die Hütten privater Eigentümer von einer solchen Regelung ausnimmt: "Bei privaten Schutzhütten ist es der Eigentümer, der alleine entscheidet, wie er seine Hütte nennt, und er ist es auch, der darüber zu entscheiden hat, welche Fahnen er aushängt", so Durnwalder mit Verweis auf die Polemik rund um die Regelungen zum Aushang der italienischen Staatsflagge.
Eine Einschränkung gebe es in Sachen private Schutzhütten allerdings: Auf Hinweisschildern und Wegweisern müsse der erklärende Namenszusatz "Hütte", "Schutzhütte" oder "Schutzhaus" in beiden großen Landessprachen angeführt werden. "Dies, weil eine Schutzhütte ja auch eine öffentliche Funktion hat, nämlich Wanderern Schutz im Gebirge zu bieten", so der Landeshauptmann.
Was dagegen Schutzhütten in öffentlichem Besitz betrifft, so halte man sich bei deren Benennung an jene Grundzüge, die im Fitto-Durnwalder-Abkommen zu den alpinen Wegweisern festgelegt worden seien und nun auch in das Nachfolge-Abkommen zwischen Regionenminister Graziano Delrio und Landeshauptmann Durnwalder übernommen werden sollen. "Da gilt es zu unterscheiden, ob es sich um Namen von Ortschaften, Wiesen oder Wäldern handelt und ob deren Namen ins Kulturgut der Sprachgruppen aufgenommen worden sind", so der Landeshauptmann heute. Noch werde über das Delrio-Durnwalder-Abkommen verhandelt, einige Namen seien immer noch offen, betonte der Landeshauptmann heute.