News
Landesregierung: Neuer Fachplan für Lifte und Pisten weist 43 Skizonen aus
Der neue Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten setzt auf ein völlig neues Konzept, mit dem das Ziel einer langfristigen, strategischen Planung. Neu am Fachplan ist die klare Trennung zwischen Plan- und Projektebene. Dafür wurden zwei neue Instrumente vorgesehen: auf der Planebene werden erstmals so genannte Skizonen abgegrenzt, während auf Projektebene alle Skipisten und Aufstiegsanlagen in ein Register eingetragen werden. Die Skizone dient dazu, Pistenbetreiber wissen zu lassen, was wo möglich sei und was nicht, damit sie ihre Planung daran ausrichten könnten. "In Zukunft muss nicht mehr jede einzelne Anlage in den Bauleitplan eingetragen werden. Soll in einer der 43 Skizonen eine neue Anlage errichtet werden, dann ist nur noch eine Projektgenehmigung - unter Berücksichtigung aller Umwelt- und Landschaftsschutzauflagen - notwendig", so der Landeshauptmann.
Künftig wird es deshalb keinen Skipistenplan mehr wie bisher geben, in dem jede einzelne Anlage eingetragen werden muss, sondern nur noch einen zehn Jahre gültigen Fachplan mit der Abgrenzung der Skizonen. Mit der Einführung des Registers werden die Verfahren zur Eintragung neuer Pisten oder Aufstiegsanlagen praktisch halbiert, ohne die Kontrollinstanzen zu schwächen.
Die Erschließung gänzlich neuer Skigebiete ist im neuen Fachplan-Konzept nicht vorgesehen, allerdings besteht in besonders begründeten Fällen die Möglichkeit, das vorhandene Skipistennetz über die Skizone hinaus zu erweitern.