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Arbeitsverdienststerne: Vorschläge bis 31. Oktober
Mit den Verdienststernen werden Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte privater oder öffentlicher Unternehmen, von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen ausgezeichnet, die mindestens 50 Jahre alt sind und 25 Jahre beschäftigt waren und sich am Arbeitsplatz besonders hervorgetan haben. Berücksichtigt werden besondere Leistungen im Arbeitsleben, in der Arbeitssicherheit, in der Ausbildung von Nachwuchskräften oder in der Entwicklung von Produkten und Arbeitsverfahren.
Vorschläge für die Verleihung der Arbeitsverdienststerne können von Betrieben, aber auch von den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden, und zwar bis zum 31. Oktober. Die für Südtirol vorgesehenen acht Auszeichnungen werden von einer Kommission in der Landesabteilung Arbeit vorgeschlagen und dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet. Die Verleihung erfolgt per Dekret des Staatspräsidenten.
Nähere Auskünfte können im Arbeitsinspektorat des Landes in Bozen (Tel. 0471 418540) eingeholt werden.