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Brandschutzbestimmungen: Anpassungsfrist verlängert
"Diesen weiteren Aufschub", erläutert Abteilungsdirektor Hanspeter Staffler, "können nur jene Beherbergungsbetriebe beanspruchen, die vor dem 26. Februar 1999 - Datum der Einführung der Brandschutzbestimmungen für diese Kategorie - bereits bestanden und einen Anpassungsplan innerhalb des 31. Dezember 2012 der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz vorgelegt haben".
Auch die Schutzhütten fallen unter diese Aufschubmöglichkeit, ohne dass für diese ein Anpassungsplan eingereicht werden musste.
"Der neueste Aufschub", ergänzt der Direktor des Landesamtes für Brandverhütung Marco Becarelli, "gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 14. Februar 2014, Nr. 4, ist im Amtsblatt der Region vom 25. Februar 2014, Nr. 8, veröffentlicht und ab dem darauf folgenden Tag, also am morgigen 26. Februar, rechtskräftig".