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Familienberatungsstellen treffen LRin Deeg: Präventions- und Beratungstätigkeit verstärken
Die ersten Beratungsstellen für Familien entstanden Ende der 1970er Jahre und wurden mit dem Landesgesetz Nr. 10 von 1979 finanziert. Ursprünglich lag der Kernauftrag dieser Einrichtungen in der Beratung und somit in der präventiven Arbeit. Im Laufe der Jahre stellten die Beratungsstellen jedoch zunehmend auch therapeutische Hilfen bereit, die im Rahmen von Konventionen mit dem Sanitätsbereich angeboten werden. Heute werden die Beratungsstellen daher zu zwei Dritteln von der Sanität finanziert.
Wie die Vertreter der Beratungsstellen betonten, nehme die Anzahl der hilfesuchenden Menschen stetig zu, verstärkt auch durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise. Aufgrund der vielen therapeutischen Behandlungen seien die Kapazitäten für Präventions- und Beratungsarbeit, die der Zunahme der Therapien entgegenwirken könnte, allerdings nicht mehr ausreichend. In manchen Bezirken betragen die Wartezeiten bis zu vier Monaten, was für die Unterstützung von Personen mit akutem Hilfebedürfnis untragbar sei. Man benötige mehr Personal bzw. Ressourcen, um dem ursprünglichen Beratungsauftrag besser gerecht werden zu können, so die Vertreter der Beratungsstellen.
„Derzeit werden die Familienagenden, die auf verschiedene Abteilungen aufgeteilt sind, im Familienressort zusammengeführt. Zudem arbeiten wir am Aufbau einer Familienagentur, die die Funktion einer Abteilung erfüllen soll", erläuterte Landesrätin Deeg. „Vor diesem Hintergrund gilt es zu überlegen, inwiefern wir den angestrebten Ausbau der Präventionsarbeit für Familien am besten erreichen, aus organisatorischer Sicht wie auch aus der Sicht der bereitzustellenden Ressourcen", sagt die Landesrätin. „Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um das vorgegebene Ziel zu erreichen, nämlich die bestmögliche Unterstützung der Familien", betont Deeg.