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Arbeitsverdienststerne: Vorschläge bis 31. Oktober
Mit dem Arbeitsverdienststern können Arbeiter, Angestellte oder Führungskräfte ausgezeichnet werden, die sich am Arbeitsplatz besonders hervorgetan haben, mindestens 50 Jahre alt sind und 25 Jahre ununterbrochen in einem oder mehreren Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind.
"Bei der Bewertung der Vorschläge werden Aspekte wie besondere Sachkundigkeit im Arbeitsleben, Fleiß und ein vorbildlicher Lebenswandel berücksichtigt", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, "ein weiteres Kriterium sind Verdienste aufgrund von technischen oder organisatorischen Neuerungen oder Erfindungen."
Sowohl Betriebe als auch Arbeitnehmer können die Vorschläge einreichen. Eine Kommission in der Landesabteilung Arbeit bewertet die Vorschläge und unterbreitet sie dem Arbeitsministerium in Rom, weshalb alle einzureichenden Unterlagen in italienischer Sprache verfasst sein müssen. Die Verleihung erfolgt mittels Dekret des Staatspräsidenten, und die Auszeichnungen werden jährlich am Tag der Arbeit (1. Mai) im Rahmen einer Zeremonie übergeben. Insgesamt stehen Südtirol acht Arbeitsverdienststerne zu.
Weitere Auskünfte erteilt das Arbeitsinspektorat des Landes, Landhaus 12, K.-M.-Gamper-Straße 1 in Bozen, Tel. 0471 418540.