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Ende der Wintersaison: Arbeitsvermittlungszentren länger offen
Das Arbeitsvermittlungszentrum Bozen ist hingegen am Mittwoch, den 1. April, am Donnerstag, den 2. April und am Dienstag, den 7. April auch am Nachmittag geöffnet. Am Karfreitag und am Ostermontag sind bleiben die Arbeitsvermittlungszentren geschlossen.
Der Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn informiert die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass es nicht unbedingt notwendig ist, bereits am ersten Tag nach Ende des Arbeitsvertrags in den Arbeitsvermittlungszentren vorstellig zu werden. "Da das Arbeitslosengeld erst nach dem siebten Tag der Arbeitslosigkeit ausbezahlt wird, sind keine finanziellen Einbußen zu befürchten, wenn der Arbeitslosenstatus innerhalb dieser Frist beantragt wird", unterstreicht Sinn.
Für die Eintragung in die Arbeitslosenliste müssen die betroffenen Personen einen Personalausweis bzw. im Falle von Nicht-EU-Bürgern eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Wer Wartezeiten ganz vermeiden möchte, hat die Möglichkeit, mit Hilfe der Bürgerkarte über den Onlinedienst eJobOle den Arbeitslosenstatus bequem vom Computer aus zu beantragen. Der Zugang zu diesem Dienst findet sich auf der Internetseite der Abteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit.