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Landesämter über Ostern geschlossen (Freitag, 3., bis Montag, 6. April)
Die Ämter und Büros der Landesverwaltung sind über die Osterfeiertage von Freitag, 3. April, bis einschließlich Ostermontag, 6. April, geschlossen. Während der Feiertage werden die Dienste von öffentlichem Interesse wie der Verkehrsmeldedienst, die Berufsfeuerwehr, der Wetterdienst, die Forstbehörde oder der Straßendienst weiterhin gewährleistet. Die Ämter und Dienste der Landesverwaltung sind ab Dienstag, 7. April, wieder geöffnet.