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Künstliche Befruchtung: Pressekonferenz zu neuen Richtlinien
Mit dem Urteil 162/2014 des Verfassungsgerichtshofes ist das Verbot der so genannten heterologen Befruchtung mit der Spende eines Dritten in Italien für unrechtmäßig erklärt worden. Deshalb hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom Dienstag (28. Juli) neue Richtlinien für die medizinisch assistierte Fortpflanzung in Südtirol festgelegt. In der Abteilung Gynäkologie am Krankenhaus von Bruneck wird daher zukünftig auch eine künstliche Befruchtung durch eine Samen- oder Eizellenspende möglich sein. Die Zugangskriterien für die verschiedenen Behandlungsmethoden, die Information der betroffenen Paare und der Schutz des Embryos sind weitere Schwerpunkte der neuen Richtlinien, die bei einer Medienkonferenz
am Freitag, 31. Juli
um 10.00 Uhr
im Landespressesaal,
Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz 1, in Bozen
von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker und dem Primar der Gynäkologie am Krankenhaus Bruneck Bruno Engl vorgestellt werden.