News
Ministerrat genehmigt Sprachen-Durchführungsbestimmung
Die bisher geltende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut über den Gebrauch der Sprachen in öffentlichen Verwaltungen und der Gerichtsbehörden legt nicht ausdrücklich fest, dass Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger im Umgang mit Behörden und Ämtern die Wahl zwischen der deutschen und italienischen Sprache haben. Dies hatte die EU-Kommission beanstandet. Daraufhin hatte die Sechserkommission Änderungen an der Sprachen-Durchführungsbestimmung vorgenommen und diese im August verabschiedet.
Heute Abend hat nun der Ministerrat in Rom diese geänderte Sprachen-Durchführungbestimmung genehmigt. Landeshauptmann-Stellvertreter Richard Theiner, der anstelle des Landeshauptmanns an der heutigen Ministerratssitzung in Rom teilnahm, betonte: "Mit dieser Änderung konnte die von europäischer Seite vorgebrachte Beanstandung ausgeräumt werden. Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger können nun ebenso wie die in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürger im Umgang mit öffentlichen Behörden und Ämtern zwischen der deutschen und italienischen Sprache wählen. Das bedeutet, dass EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit ständiger Aufenthaltsbewilligung sowie anerkannte Asylsuchende sich nun auch der deutschen Sprache bedienen können und nicht nur der italienischen."