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Landesregierung: Weitere 15.200.000 Euro für die Universität Bozen
Die Finanzierung der Tätigkeit der Freien Universität Bozen und die entsprechende Bautätigkeiten sowie die entsprechende Verwaltungsaufsicht sind Gesetzgebungsbefugnis des Landes. Die akademische Tätigkeit hingegen unterliegt dem staatlichen Ministerium für Universität, wissenschaftliche und technologische Forschung.
Gemäß der Leistungsvereinbarung, die das Land mit der Freien Universität Bozen für den Zeitraum 2014-2016 geschlossen hat, sind für die Grundfinanzierung der Universität für 2015 insgesamt maximal 60 Millionen Euro vorgesehen. Die zweite Tranche dieser Grundfinanzierung in der Höhe von 15.200.000 Euro, die die Universität laut ihrem Liquidierungsplan für das Jahr 2015 benötigt, wurden heute von der Landesregierung gutgeheißen.
Die Mittel dieses zweiten Teils der Grundfinanzierung für 2015 werden für zusätzliche Serviceleistungen eingesetzt, die die Universität auch für andere öffentliche Einrichtungen des Landes, wie etwa von der Provinz abhängige Gesellschaften oder lokale Forschungs- und Bildungseinrichtungen durchführt. Diese Dienstleistungen betreffen die Bereiche IT, Bibliothek und Sprach-Didaktik. Ein Beispiel sind Serviceleistungen im Bereich des gemeinsamen Projektes Virtuelle Medizinische Bibliothek (VMB).