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Bibliotheksförderung: Landesbeiträge für das Jahr 2016
Die Ansuchen um Landesbeiträge für die Bibliotheken liegen im Amt für Bibliotheken und Lesen auf.
Grundlage für die Gewährung von Beiträgen für Bibliotheken ist das Landesgesetz Nr. 41 aus dem Jahr 1983 (Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens).
Die Beitragsansuchen sind mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen und mit den vorgeschriebenen Unterlagen bis spätestens Montag, 1. Februar 2016, beim Amt für Bibliotheken und Lesen in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen einzureichen. Wird das Ansuchen mit eingeschriebenem Brief gesandt, gilt das Datum des Stempels des Annahmepostamtes.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Bibliotheken und Lesen auch telefonisch unter der Nummer 0471 413320.