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7. Jänner: Auszahlungstag für Zivilinvalidenrenten
Die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung teilt zudem mit, dass sie für die Auszahlung der Renten an Zivilinvaliden bis zu einem Alter von 65 Lebensjahren und sieben Monaten zuständig ist. Mit Erreichung dieses Alters werden die Zivilinvalidenrenten in Sozialrenten umgewandelt und vom Nationalen Sozialfürsorgeinstitut (NISF/INPS) ausbezahlt. Im Jahr 2015 betrug die Altersgrenze 65 Jahre und drei Monate. Nun wurde sie aufgrund der höheren Lebenserwartung laut ISTAT-Erhebung mit Ministerialdekret angepasst.