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Mobilität der Lehrpersonen an italienischen Schulen im Schuljahr 2016/17
Die wesentlichen Bestimmungen, die Lehr- und Erziehungspersonen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Versetzung bzw. beim Übertritt innerhalb Südtirols an den italienischen Schulen – also auch von deutschen oder ladinischen Schulen an italienische Schulen – oder zwischen verschiedenen Provinzen zu beachten haben, sind jetzt auf der Homepage des Italienischen Schulamtes veröffentlicht worden. Diese betreffen die Grund-, Mittel- und Oberschulen. Das diesbezügliche Rundschreiben der Schulamtsleiterin ist unter folgendem Link abrufbar: www.provinz.bz.it/intendenza-scolastica/gestione-personale/2707.asp
Versetzungsgesuche von Lehrpersonen an den italienischen Schulen in Südtirol können vom 11. bis 23. April 2016 eingereicht werden. Im selben Zeitraum können auch Lehrpersonen der deutschen und ladinischen Schulen die Versetzung beantragen, wobei jedoch die Bestimmungen der jeweiligen Schulämter zu berücksichtigen sind. Auch Lehrpersonen aus anderen Provinzen, die im Schuljahr 2014/2015 oder früher einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten haben, können im gleichen Zeitraum um Versetzung ansuchen. Gesuche um Versetzungen in die Provinz Trient müssen ebenfalls vom 11. bis 23 April eingereicht werden, während für Versetzungen in andere Provinzen die Frist vom 9. bis 30. Mai 2016 gilt.
Die jeweiligen Vordrucke sind unter folgendem Link zu finden: www.provinz.bz.it/intendenza-scolastica/gestione-personale/modulistica-mobilita-tempo-indeterminato.asp