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Außerstädtische Busdienste (1/2): Start für Ausschreibung zur Vergabe

Die Landesregierung hat bei ihrer jüngsten Sitzung die Ausschreibung zur Vergabe der außerstädtischen Linienverkehrsdienste mit Autobussen anberaumt.

Die bestehenden Konzessionen für die Linienverkehrsdienste in Südtirol sind bis November 2018 gültig. Auf Grundlage von europäischen Rechtsvorschriften muss die Vergabe der außerstädtischen Linienverkehrsdienste nach diesem Zeitpunkt mittels eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Im November 2015 hat der Landtag auf Antrag der Landesregierung das Verfahren für die Vergabe der öffentlichen Verkehrsdienste an die Richtlinien der Europäische Union durch das Landesgesetz Nr. 15 vom 23. November 2015 angepasst. Infolge wurde im Jänner 2018 der Landesmobilitätsplan genehmigt, der die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Vergabe genau festlegt. In einem nächsten Schritt hat die Landesregierung am 18. April die Anberaumung der Ausschreibung zur Vergabe der außerstädtischen Buslinien festgelegt.

Wie vom Landesgesetz Nr. 15 von 2015 vorgesehen, wird die Vergabe in vier unterschiedliche Lose aufgeteilt, die den im Landesmobilitätsplan festgelegten Einzugsgebieten entsprechen. Bei den Einzugsgebieten handelt es sich um: (1) Bozen und Umgebung/Überetsch/Unterland, (2) Vinschgau/Burggrafenamt, (3) Eisacktal/Wipptal und (4) Pustertal. Die Landesregierung hält es im Sinne des Wettbewerbs zwischen den Betreibern für angebracht, die Anzahl der Lose, die an einen einzelnen Bieter vergeben werden können, auf zwei zu begrenzen.

Ein wichtiger Punkt der Ausschreibung zur Vergabe ist auch die Sozialklausel. Im Einklang mit der europäischen, der staatlichen und der Landesgesetzgebung sieht die Sozialklausel einen Schutz für die derzeitigen Angestellten im Bereich vor, falls der aktuelle Betreiber infolge der Ausschreibung wechselt. Im Falle eines Wechsels sieht die Ausschreibung die nahtlose Übertragung des gesamten vom abtretenden Unternehmen beschäftigten Personales auf den nachfolgenden Betreiber vor. Dabei müssen die von den Angestellten durch staatliche Kollektivverträge und Zusatzkollektivverträge erworbenen Rechte sowie Entlohnung, Dienstalter und Berufsbilder übertragen werden.

Als Vertragsbedingung wird auch die Anwendung der Zweisprachigkeit gemäß Autonomiestatut vorgesehen. Die Angestellten, die im Kontakt mit Fahrgästen sind, und die Fahrer müssen im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises B1 (früher C-Nachweis) oder eines gleichwertigen Nachweises sein. Diese Regel soll nur für Neuangestellte gelten, für alle derzeitigen Angestellten genügt der bisherige Zweisprachigkeitsnachweis D.

Die Anberaumung der Ausschreibung regelt zusätzlich die Übertragung der Busse, die mit öffentlichen Geldern für den Liniendienst angekauft wurden, an die nachfolgenden Unternehmer. Wie vom Landesgesetz Nr. 16 von 1985 festgelegt, müssen Autobusse, die zu 100 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, und die Ende 2018 weniger als zwölf Jahre alt sind, von den derzeitigen Konzessionären dem nachfolgendem Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Die Dauer der Vergabe beträgt zehn Jahre. Für die Vergabe der außerstädtischen Linienverkehrsdienste ist für diese zehn Jahre eine Investition von insgesamt 961.983.790,74 Euro vorgesehen.

Die Ausschreibungsbekanntmachung wird in Kürze auf dem Informationssystem für öffentliche Verträge des Landes (www.ausschreibungen-suedtirol.it) veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung können Betreiber, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllen, ihr Interesse an der Ausschreibung bekunden. Sofern sie zur Ausschreibung zugelassen werden, können sie sich dann an der Vergabe beteiligen.

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