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Landesregierung "saniert" Altsupplenten: Aufnahme nach Eignungsprüfung
"In der Zeit des Lehrermangels waren wir auf die Dienste von Lehrpersonen angewiesen, die oft nicht die erforderlichen Studientitel vorweisen konnten. Diese Lehrer haben immer wieder eine neue Jahressupplenz erhalten, da Lehrpersonal mit Doktorat für das jeweilige Fach fehlte. Heute haben wir beschlossen, den etwa 50 Altsupplenten, die bereits über Jahrzehnte unterrichten, die Möglichkeit zu geben, eine Eignungsprüfung abzulegen und so dauerhaft in den Landesdienst aufgenommen zu werden", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.
Die Bedingung für die dauerhafte Aufnahme in den Landesdienst ist, dass die Altsupplenten innerhalb 31. August 2004 an den Staatsschulen und/oder Berufs- und Musikschulen mindestens 18 Jahre unterrichtet haben. Supplenten, die diese Voraussetzung erfüllen, können über eine Eignungsprüfung in die Rangordnung für die Landesberufsschulen aufgenommen werden. Nach der Eintragung in die Rangordnung der Berufsschulen können die Lehrkräfte an die Schulen staatlicher Art "ausgeliehen" werden.
Den Vorrang in der Rangordnung haben auf jeden Fall die bereits im Dienst stehenden Lehrkräfte mit dem erforderlichen Studientitel.
Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung auch die Möglichkeit für die Altsupplenten eröffnet, von der Schule in den Verwaltungsdienst zu wechseln. Voraussetzung dafür ist der entsprechende Zweisprachigkeitsnachweis sowie das Bestehen einer eigenen Eignungsprüfung.