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Behandlungs-Vormerkungen auch in Apotheken: OK für Pilotprojekt
Eigentlich, so betonte Landeshauptmann Luis Durnwalder heute, solle es Aufgabe der Vertrauensärzte sein, fachärztliche Behandlungen für ihre Patienten vorzumerken. "Allerdings gibt es Schwierigkeiten, diese Aufgabe in den Verträgen mit den Ärzten zu verankern", so der Landeshauptmann. Deshalb habe man nun gemeinsam mit der Apothekervereinigung "Federfarma" ein Pilotprojekt lanciert, das zuallererst eine telematische Verbindung ausgewählter Apotheken mit dem Gesundheitsdienst vorsieht. Über diese Verbindung soll den Apothekern wiederum möglich gemacht werden, ambulante fachärztliche Leistungen in den Bereichen Dermatologie, HNO, Kardiologie und Urologie vorzumerken. "Für den Bürger soll dieser Dienst kostenlos sein", so Gesundheitslandesrat Richard Theiner, der den Beschluss heute in die Landesregierung eingebracht hat.
Dieser Beschluss sieht vor, dass das kommende Jahr genutzt wird, um die Grundlagen der Apotheken-Vormerkung zu schaffen und diese im Rahmen eines sechsmonatigen Pilotprojekts zu testen. "Zuerst werden bis Anfang März die Rahmenbedingungen des Pilotprojekts vereinbart, von den teilnehmenden Apotheken und deren Verantwortung bis hin zu den einzuhaltenden Vormerk-Prozeduren", so Theiner, der auch betont, dass "Federfarma" erklärt habe, dass die teilnehmenden Apotheken die Vormerkungen ohne zusätzliche Vergütung durchführten.
Fällt die Bewertung des Pilotprojekts nach dessen Abschluss positiv aus, soll dieses flächendeckend ausgebaut werden: "Mit dem Gesundheitsdienst vertragsgebundene Apotheken sollen dann zu einem Zugangs- und Verwendungskanal des einheitlichen Vormerksystems des Sanitätsbetriebs werden", so der Landesrat.