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Schule: Bis 7. Februar um Dienstaustritt ansuchen!
Das Unterrichtsministerium hat am 23. Dezember 2013 das Dekret über die Dienstaustritte des Lehrpersonals zum 1. September 2014 veröffentlicht. Lehrpersonen können somit bis zum 7. Februar 2014 um Dienstaustritt ansuchen. Dies gilt sowohl für Dienstaustritte mit, als auch ohne Pensionsanspruch. Auch die Anträge um die so genannte "Teilzeitpension", um Dienstverlängerung oder um Widerruf allfälliger zu einem früheren Zeitpunkt eingereichter Anträge sind bis zum 7. Februar bei der Zugehörigkeitsdirektion vorzulegen.
Weitere Informationen und Formblätter gibt es im Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp?369_action=300&369_image_id=311647.