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Ab Samstag Verbot bienengefährdender Spritzmittel bis zu 500 Metern Meereshöhe
Ab Samstag, dem 29. März (00.00 Uhr), dürfen zum Schutz der Bienen während der Obstblüte in den Obstbauanlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, welche die Wirkstoffe Abamectin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Clothianidin, Cyflutrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Imidacloprid, Indoxacarb, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Thiamethoxam, Tebufenpyrad und Triflumuron enthalten.
Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird daran erinnert, dass das Verbot für die Sorte Cripps Pink und deren Klone bereits seit heute (Mittwoch, 26. März) gilt.
Weiters weist das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft darauf hin, dass blühende Bäume auch vor diesem Termin grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.