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Pflanzenschutzmittel: Spritzverbot über 1000 Metern Meereshöhe hinfällig
Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, gilt somit für alle Obstbauanlagen ab 1000 Metern Meereshöhe ab diesem Sonntag, dem 11. Mai, um 24.00 Uhr nicht mehr.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen.