News
Öffentliche Dienste: Landesregierung setzt auf Sozialklauseln
Seit knapp zwei Jahren besteht die Möglichkeit, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab dem EU-Schwellenwert so genannte Sozialklauseln eingebaut werden können. Seither können die öffentlichen Körperschaften das wirtschaftlich günstige Angebot als Kriterium der Zuschlagserteilung anwenden, dabei aber die Sozialklauseln mit einer angemessenen Punktezahl bewerten. Die Sozialklauseln beinhalten eine Reihe von Eigenschaften und Merkmalen, die Teilnehmer an öffentlichen Wettbewerben nachweisen oder einhalten müssen: So geht es um die Anzahl der beschäftigten Personen mit Benachteiligung, um die Eingliederungsmaßnahmen oder Bildungsprojekte. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung heute den Grundsatzbeschluss gefasst, künftig noch stärker als bisher geeignete Klauseln in die Ausschreibungsbedingungen aufzunehmen.
„Wenn in Südtirol öffentliche Auftraggeber Dienste an Dritte vergeben, sollte künftig viel stärker als bisher sozialen Zielen Rechnung getragen werden. Außerdem muss, wenn es sich um Dienste handelt, die den unmittelbaren Kontakt zum Bürger beinhalten, auch eine angemessene Zweisprachigkeit gewährleistet sein“, so Landesrätin Stocker. Um die Eingliederung benachteiligter Menschen in die Arbeitswelt zu fördern, so die Soziallandesrätin, soll außerdem stärker auf die Direktbeauftragungen für Sozialgenossenschaften gesetzt werden.