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Investitionsbeiträge für Marienklinik: Landesamt prüft
Die Marienklinik hat in Vergangenheit Investitionsbeihilfen von Seiten des Landes für explizit beschriebene Zwecke als Klinik erhalten, wofür eine vertragliche Zweckbindung für 20 Jahre gesetzlich festgelegt ist. Die periodischen Erklärungen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Landesgesetz Nummer 60/1973 sind regelmäßig vom gesetzlichen Vertreter der Marienklinik, der Kongregation der Tertiarschwestern, hinterlegt worden.In der jüngeren Vergangenheit sind verschiedene Teile der Klinik umstrukturiert und für weitere Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialbereich genützt worden. Von Amts wegen überprüft das Landesamt für Krankenhäuser im Rahmen der sehr komplexen Beitragskriterien, ob durch diese Umstrukturierungen die bestehende vertragliche Zweckbestimmung nach wie vor erfüllt ist oder ob die erfolgten Änderungen eventuell einen Widerruf der Beitragsvergabe erforderlich machen.
Aktuell ist die Marienklinik aufgefordert, dem Amt ihre Erläuterungen vorzulegen. Daraufhin erfolgt eine Entscheidung über die eventuelle Aufnahme eines weiteren Verfahrens.