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Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache wird vorgestellt
Die Achtung der menschlichen Würde, die Autonomie und Freiheit in der Entscheidung, Nichtdiskriminierung, volle Teilhabe und Einbeziehung, Chancengleichheit und Zugänglichkeit: Dies sind die Ziele der Gesetzesnovelle zu Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, das nach der Genehmigung durch die Landesregierung nun an den Landtag zur Behandlung weitergeleitet wird. "Bei der Formulierung des Gesetzes war es uns wichtig, die alltagsnahen Anliegen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien aufzunehmen und die Ergebnisse aus verschiedenen Arbeitsgruppen sowie die Vorschläge der Organisationen und Interessensvertretungen in das Gesetz einzubinden", erklärt Soziallandesrätin Martha Stocker.
Den breiten Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs und die wesentlichen Inhalte stellt Landesrätin Stocker gemeinsam mit dem Direktor des Landesabteilung Soziales, Luca Critelli, der stellvertretenden Direktorin im Landesamt für Menschen mit Behinderungen, Ute Gebert, Maria Rita Chiaramonte als Vertreterin der Schulämter, dem Geschäftsführer des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, Georg Leimstädtner, und dem Präsidenten des Arbeitskreises Eltern Behinderter, Hansjörg Elsler, im Rahmen einer Medienkonferernz vor. Karin Pfeifer und Robert Mumelter von der Selbstvertretungsgruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten "People First" geben dabei Einblick in die sehr wichtige Neuerung, und zwar den in leichter Sprache verfassten Text.
Die Medienkonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfs, des Beteiligungsprozesses und der Gesetzessprache findet
am Mittwoch, 3. Juni 2015
um 11.00 Uhr
im Landespressesaal
Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz 1, Bozen
statt.