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Neumarkt und Auer: Ja zu übergemeindlicher Erweiterungszone
Auch Bürger, die in Neumarkt ansässig sind, können um Bauland in der geförderten Wohnbauzone Palain in Auer ansuchen. "Das Landesgesetz für den geförderten Wohnbau sieht diese Möglichkeit als Ausnahme vor, für den Fall, dass sich die beiden Gemeinden darüber einig sind. Die Landesregierung begrüßt eine solche übergemeindliche Zusammenarbeit und hat dem Antrag der Gemeinden deshalb heute stattgegeben", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Neumarkt und Auer haben bereits ein entsprechendes Abkommen getroffen.
Die Landesregierung kann nämlich, auch im Fall von bereits genehmigten Bauvorhaben verfügen, dass auch die Bürger einer Nachbargemeinde Zugang zu einer Wohnbauzone bekommen und nicht nur ortsansässige, wie im Normalfall.
Notwendig für die Umsetzung dieses innovativen Vorhabens ist die Zustimmung beider Gemeinden. Bereits Bozen und Leifers hatten mit der Zone "Toggenburg 2" in Leifers als erste Gemeinden einen entsprechenden übergreifenden Zugang ausgehandelt und die Landesregierung hatte dem zugestimmt.