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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum: Änderungen genehmigt
"So sieht nun eine Maßnahme vor, dass die vorgeschriebene Mindestbetriebsfläche von zwei Hektar auf ein Hektar reduziert wird, damit auch kleinstrukturierte Betriebe in den Genuss der Flächenprämie gelangen", erläutert Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Dies sei wichtig, hebt er hervor, da landwirtschaftliche Betriebe einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft leisten.
Zudem wurde die Zusatzprämie für die Alpung von Milchvieh wieder eingeführt. "Almen, auf die Milchkühe aufgetrieben werden, erhalten Fördermittel", weist Landesrat Schuler hin, "auch das ist wichtig, nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für unsere gesamte Kultur".
Im zweiten Anlauf wurde nun ebenfalls genehmigt, dass Betriebsflächen, die außerhalb Südtirols liegen, aber zu Südtiroler Betrieben gehören und direkt an Südtirol angrenzen, bei den Förderungen mit berücksichtigt werden, wie dies etwa am Deutschnonsberg und im Unterland der Fall ist.