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Schweizer Grenzpendler erhalten Beiträge für Krankenversicherung zurück
Grenzpendler mit einem Wohnsitz in Italien und einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz sind in Bezug auf ihre Gesundheitsbetreuung besonderen Bestimmungen unterworfen. Aufgrund einer Veränderung der rechtlichen Grundlage hätte für das Jahr 2016 erstmals ein Beitrag für die Krankenversicherung in Italien und die Eintragung in den Südtiroler Landesgesundheitsdienst eingehoben werden müssen. Ein erklärendes Rundschreiben des Gesundheitsministeriums präzisiert nun jedoch, dass die Beiträge für die Gesundheitsversorgung von Grenzpendlern mit dem jährlichen Steuerausgleich der Schweiz an Italien abgeglichen sind. Betroffene Arbeitnehmer müssen daher keine weiteren Zahlungen für eine Gesundheitsversicherung in Italien leisten. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wird deshalb alle betroffenen Grenzpendler, deren Adressen in der Datenbank gespeichert sind, über diese Rücknahme der Zahlungsverpflichtung durch das Gesundheitsministerium und die Abwicklung einer Rückzahlung im Falle bereits entrichteter Beiträge für das Jahr 2016 informieren.