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Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Im Moment sind keine Daten verfügbar.

Verfahrensarten
Aufgrund der im Statut der Landesmobilitätsagentur vorgesehenen Tätigkeiten gibt es keine Verfahren gegenüber den Bürgern.

Monitoring der Verfahrensdauer
Das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 'Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen' enthält Bestimmungen zur Dauer der Verfahren.
Artikel 4 (Dauer des Verfahrens) L.G. 17/1993 (LexBrowser)
Artikel 9 (Aufsichtsbeschwerde) L.G. 17/1993 (LexBrowser)

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 'Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen' enthält Bestimmungen zu Eigenerklärungen und Verwaltungsunterlagen.
Artikel 5 (Unterlagen) L.G. 17/1993 (LexBrowser)

(Letzte Aktualisierung: 29.01.2015)