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Organisation

Organe der Körperschaft
Die Organe der Körperschaft sind der Direktor und der Rechnungsprüfer

Organisationsaufbau

Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.

Telefon und elektronische Post
Telefonnummern und institutionelle elektronische Postfächer sowie zertifizierte elektronische Postfächer.
Zertifizierte elektronische Postfächer der Landesverwaltung

(Letzte Aktualisierung: 25.03.2015)