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Transparente Verwaltung

Durch das gesetzesvertretende Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 (Neuregelung der Pflichten der öffentlichen Verwaltungen auf dem Gebiet der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen) soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Gemäß Artikel 9, Absatz 1, muss auf der Startseite der institutionellen Webseiten ein Bereich namens "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden, damit die veröffentlichten Daten für alle zugänglich sind.

(Letzte Aktualisierung: 17.03.2015)